Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Psychodiagnostik.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Mai | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |||
| 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
| 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 |
| 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 |
| 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | |
7.5.2010 von Hans Ulrich Gresch.
1. Man kann den Begriff „Psychische Krankheit“ auf zwei grundsätzliche Weisen auf ein Verhaltensmuster beziehen, und zwar so:
a) Ein Mensch ist „psychisch krank“, wenn er die Verhaltensweisen a, b, c… zeigt.
b) Ein Mensch ist „psychisch krank“, weil er die Verhaltensweisen a, b, c… zeigt.
Im Fall a) handelt es sich bei dem Begriff „psychisch krank“ um ein Kürzel für die Verhaltensweisen a, b, c… In diesem Fall ist „psychisch krank“ eine beliebige, austauschbare Zeichenkette. Man könnte genauso gut „marsmenschlich“ statt „psychisch krank“ schreiben, was auch immer. Im Fall b) jedoch handelt es sich um ein Hypothese, um eine Tatsachenbehauptung, die natürlich bewiesen werden muss.
Ein Beweis setzt voraus, dass man einen von a, b, c… unabhängigen Faktor F findet und dass man zeigt, dass dieser unabhängige Faktor F diese Verhaltensweisen verursacht.
Folgendes Beispiel soll die Logik verdeutlichen:
Peter stürzt. Die Hypothese lautet: Peter stürzte, weil er von Paul gestoßen wurde. Um diese Hypothese zu beweisen, müssen wir zunächst einen Paul identifizieren. Dieser Paul kann nicht Peter selbst sein, sonst wäre Peter ja nicht gestoßen worden, sondern aufgrund anderer Ursachen gefallen. Wenn es uns nun gelingt, diesen Paul zu identifizieren, dann können und müssen wir nachweisen, dass er der Stoßende war.
Genauso verhält es sich auch mit den psychischen Krankheiten: Wenn wir nachweisen wollen, dass die Verhaltensweisen a, b, c… durch eine psychische Krankheit verursacht wurden, dass sie „Symptome“ einer psychischen Krankheit sind, dann müssen wir einen Faktor F finden, der logisch unabhängig von diesen Verhaltensweisen ist.
Der Begriff „psychische Krankheit“ legt nun nahe, diesen Faktor F in der „Psyche“ zu suchen. Doch was ist die Psyche. Wir haben hier offensichtlich dasselbe Problem wie mit der „Psychischen Krankheit“. Entweder Entweder wir verwenden den Begriff der Psyche als Kürzel oder als Hypothese. Verwenden wir ihn als Kürzel, dann ist er nichts weiter als eine beliebige Zeichenkette. Ansonsten brauchen wir wieder einen unabhängigen Faktor F.
2. Der Zeitgeist entsprechend wird heutzutage im Allgemeinen angenommen, der Faktor F sei sowohl im Falle der Psyche, als auch im Falle der „psychischen Krankheiten“ das Nervensystem.
Hinsichtlich der „psychischen Krankheiten“ sieht die Situation wie folgt aus:
a. Es wird versucht, die neuronalen Grundlagen der als „psychisch krank“ bezeichneten Verhaltensweisen durch Korrelationsstudien zu belegen. Korreliert werden psychiatrische Diagnosen mit neurologischen Parametern.
Es ist aber logisch unmöglich, aus Korrelationen Kausalität abzuleiten. Eine Korrelation lässt immer drei Möglichkeiten offen: A verursachte B; B verursachte A; ein dritter Faktor C verursachte A und B. Daher sind diese Studien zum Beweis der Hypothese, dass die Verhaltensweisen a, b, c … durch eine „psychische Krankheit“ verursacht seien, nicht geeignet.
b. Die Befunde der einschlägigen empirischen Studien sind ohnehin uneinheitlich, widersprüchlich.
c. Im Jahr 2004 veröffentlichten elf führende Neuro-Wissenschaftler (Monyer, Rösler, Roth, Scheich, Singer, Eiger, Friederici, Koch, Luhmann, van der Malsberg, Menzel) ein Manifest in der Zeitschrift Gehirn & Geist (Heft 6): „Nach welchen Regeln das Gehirn arbeitet; wie es die Welt so abbildet, dass unmittelbare Wahrnehmung und frühere Erfahrung miteinander verschmelzen; wie das innere Tun als „seine“ Tätigkeit erlebt wird und wie es zukünftige Aktionen plant, all dies verstehen wir nach wie vor nicht einmal in Ansätzen. Mehr noch: Es ist überhaupt nicht klar, wie man dies mit den heutigen Mitteln erforschen könnte. In dieser Hinsicht befinden wir uns gewissermaßen noch auf dem Stand von Jägern und Sammlern.“
3. Aus all dem folgt, dass die Psychiatrie den Beweis für die Behauptung, es gäbe „psychische Krankheiten“ bisher noch nicht erbracht hat. Leider geht unsere Gesetzgebung in den Gesetzen für „psychisch Kranke“ davon aus, dass diese angeblichen Krankheiten erwiesenermaßen existierten. Hier widerspricht die Gesetzgebung dem elementaren Rechtsprinzip, dass vom Tatsächlichen auszugehen ist und nicht von bloßen Hypothesen.
Geschrieben in Psychodiagnostik, Psychopathologie, Philosophie, Psychiatrie | Drucken | 1 Kommentar »
27.2.2010 von Hans Ulrich Gresch.
Psychodiagnosen werden nicht selten als Munition im Rosenkrieg eingesetzt. Zwei Partner waren einige Zeit glücklich miteinander, sie freuten sich, den passenden Lebensgefährten gefunden zu haben – doch dann kriselt es, dann kracht es, dann kommt es zu Zerwürfnissen und schließlich sind die Risse nicht mehr zu kitten.
Ihren Freundinnen und ihren Freunden, aber noch häufiger sich selbst hatten sie Geschichten erzählt, wie toll sie mit ihrem Partner harmonierten, welche schöne Erlebnisse sie zusammen hatten und wie gut sie es doch getroffen hätten. Nun stimmen diese Geschichten plötzlich nicht mehr. Sie widersprechen den tatsächlichen Ereignissen, dem eigenen Verhalten und dem des Partners.
In einem Internet-Forum beschreibt eine Diskussionsteilnehmerin einen Mann, der beständig auf der Jagd nach Frauen sei. Immer wieder aufs Neue versuche er, Frauen zu erobern und sie glauben zu machen, sie seien die Einzigen für ihn. Er habe aber stets mehrere Partnerschaften zur gleichen Zeit. Er suche gezielt nach den Schwachstellen dieser Frauen, nutze ihre Einsamkeit aus. Für ihn bestünde das größte Glück in der Gewissheit, dass ihn diese Frauen auch nach einer Trennung für immer in ihren Herzen tragen würden.
Nach dieser Schilderung schreibt sie: „Mein Therapeut hat gesagt, ich soll mal im Netz suchen, denn ein Krankheitsbild gibt es noch nicht dafür.“
Im Verlauf der Diskussion, die sich nun entspinnt, wird deutlich, dass die Ratsuchende ein „Opfer“ des Schürzenjägers war, den sie beschrieben hatte. Sie sagt, dass sie sich heilen wolle; jeder weitere Kontakt mit diesem Mann sei ihr Untergang. „Vielleicht könnte ich leichter damit umgehen, wenn ich es als Krankheit abstempele“, räumt sie in Bezug auf das Verhalten des vergötterten und zugleich gehassten Mannes schließlich ein. Sie würde gerne wissen, was in einem solchen Menschen vor sich gehe, um es besser verarbeiten zu können. „Es gäbe nichts Schöneres“, seufzt sie, „als ihn an meiner Seite zu haben.“
Die „Psychodiagnose“ hier also zwei Funktionen: Sie soll als Muster dienen, um eine Lebens- und Liebesgeschichte, die nicht mehr stimmig ist, neu zu formulieren. Und sie soll als Grundlage für eine neue, erfolgreichere Strategie der Bewältigung von Partnerschaftsproblemen fungieren.
Die Diskutanten bezweifeln allerdings, dass es eine gute Idee sei, sich mit diesem Problem mittels einer Psychodiagnose auseinanderzusetzen.
Der Moderator der GrupPsychodiagnosen werden nicht selten als Munition im Rosenkrieg eingesetzt. Zwei Partner waren einige Zeit glücklich miteinander, sie freuten sich, den passenden Lebensgefährten gefunden zu haben – doch dann kriselt es, dann kracht es, dann kommt es zu Zerwürfnissen und schließlich sind die Risse nicht mehr zu kitten.
Ihren Freundinnen und ihren Freunden, aber noch häufiger sich selbst hatten sie Geschichten erzählt, wie toll sie mit ihrem Partner harmonierten, welche schöne Erlebnisse sie zusammen hatten und wie gut sie es doch getroffen hätten. Nun stimmen diese Geschichten plötzlich nicht mehr. Sie widersprechen den tatsächlichen Ereignissen, dem eigenen Verhalten und dem des Partners.
In einem Internet-Forum beschreibt eine Diskussionsteilnehmerin einen Mann, der beständig auf der Jagd nach Frauen sei. Immer wieder aufs Neue versuche er, Frauen zu erobern und sie glauben zu machen, sie seien die Einzigen für ihn. Er habe aber stets mehrere Partnerschaften zur gleichen Zeit. Er suche gezielt nach den Schwachstellen dieser Frauen, nutze ihre Einsamkeit aus. Für ihn bestünde das größte Glück in der Gewissheit, dass ihn diese Frauen auch nach einer Trennung für immer in ihren Herzen tragen würden.
Nach dieser Schilderung schreibt sie: „Mein Therapeut hat gesagt, ich soll mal im Netz suchen, denn ein Krankheitsbild gibt es noch nicht dafür.“
Im Verlauf der Diskussion, die sich nun entspinnt, wird deutlich, dass die Ratsuchende ein „Opfer“ des Schürzenjägers war, den sie beschrieben hatte. Sie sagt, dass sie sich heilen wolle; jeder weitere Kontakt mit diesem Mann sei ihr Untergang. „Vielleicht könnte ich leichter damit umgehen, wenn ich es als Krankheit abstempele“, räumt sie in Bezug auf das Verhalten des vergötterten und zugleich gehassten Mannes schließlich ein. Sie würde gerne wissen, was in einem solchen Menschen vor sich gehe, um es besser verarbeiten zu können. „Es gäbe nichts Schöneres“, seufzt sie, „als ihn an meiner Seite zu haben.“
Die „Psychodiagnose“ hier also zwei Funktionen: Sie soll als Muster dienen, um eine Lebens- und Liebesgeschichte, die nicht mehr stimmig ist, neu zu formulieren. Und sie soll als Grundlage für eine neue, erfolgreichere Strategie der Bewältigung von Partnerschaftsproblemen fungieren.
Die Diskutanten bezweifeln allerdings, dass es eine gute Idee sei, sich mit diesem Problem mittels einer Psychodiagnose auseinanderzusetzen.
Der Moderator der Gruppe schreibt, der erste Gedanke, der ihm bei solchen Zweifeln durch den Kopf schieße, laute: Wenn man jemanden wegen einer Krankheit verlasse, dann könne man sich sagen, dass es nicht an einem selber lag. „Der Gedanke, der andere handele aus einer nicht von ihm selbst gewählten Motivation heraus, ist offenbar ein tröstlicher.“
Die „Psychodiagnose“ erfüllt hier also offenbar noch eine dritte Funktion: Sie schützt das eigene Selbstwertgefühl bei einem etwaigen Scheitern der gewählten Bewältigungsstrategie.
Diese Ziele von Psychodiagnosen sind natürlich nur die „heimlichen“, denn die offiziellen Aufgaben psychiatrischer Diagnostik werden anders bestimmt. In den Lehrbüchern der Psychiatrie werden u. a. folgende Funktionen genannt:
Verringerung der Komplexität der klinischen Phänomene zur Vereinfachung des Denkens
Erleichterung der Kommunikation zwischen den Ärzten
Hilfe bei der Prognose von Störungen
Einleitung einer angemessenen Behandlung
Unterstützung bei der Suche nach den Ursachen.
Meine These hierzu lautet, dass die heimlichen Funktionen der Psychodiagnostik eine ebenso große, wenn nicht eine noch größere Bedeutung für das Leben der Betroffenen haben als die offiziellen. Dabei beschränken sich die heimlichen keineswegs auf die drei genannten. Ein weitere Funktion kann beispielsweise darin bestehen, einen Menschen, der uns gekränkt hat, hinter einer Fassade von Mitleid und Verständnis abzuwerten. Schließlich ist ein „psychisch Kranker“ ja nicht nur ein „Kranker“, der Mitleid verdient, sondern auch ein Normverletzer, der moralischen Kriterien nicht genügt und dessen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
„Heimliche Ziele“ verfolgen, oft unbewusst oder unreflektiert, nicht nur „Laien-Diagnostiker, sondern auch Profis. Der Psychoanalytiker Wolfgang Schmidtbauer hat eine „psychische Störung“, nämlich das „Helfersyndrom“ beschrieben, das bei professionellen Helfern nach seiner Auffassung nicht selten ist und zu dessen Symptomen auch das Verfolgen solcher „heimlichen“ Ziele der Psychodiagnostik gehört. Diagnosen eignen sich schließlich hervorragend, um beispielsweise das Scheitern einer „Therapie“ mit der „schlechten Prognose“ eines Patienten zu erklären, um so das eigene Selbstwertgefühl zu schützen.
Neben den individuellen heimlichen Zielen der Psychodiagnostik finden sich natürlich auch politische. Im Zusammenspiel mit einer angeblichen Fremd- oder Selbstgefährdung können Psychodiagnosen beispielsweise als Rechtfertigung dafür dienen, Menschen einer Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung zu unterwerfen. Derartige Maßnahmen, die durch die Gesetze für psychisch Kranke gedeckt sind, wären ohne Psychodiagnosen nicht rechtmäßig, sondern müssten als Freiheitsberaubung, Folter und Gehirnwäsche bezeichnet werden. Indem man Menschen, die von gesellschaftlichen Normen und den Erwartungen ihrer Mitmenschen abweichen, als psychisch krank diagnostiziert, kann man sie ganz legal ihrer elementarsten Menschenrechte berauben.
Psychodiagnosen können also als Waffen benutzt werden – und das besonders Heimtückische daran ist, dass ihr Einsatz nur zu leicht als Hilfe getarnt werden kann. Wenn so genannte Laien aus niedrigen Beweggründen ihre Opfer mit Psychodiagnosen verleumden, dann können sie u. U. schweren Schaden anrichten; aber die Diskriminierung eines Menschen mit einer Psychodiagnose durch einen so genannten Experten kann tödlich sein: Sie kann den Betroffenen sozial und wirtschaftlich vernichten und ihn schlussendlich in den Selbstmord treiben.
Die so genannten Psycho-Wissenschaften haben das Schlachtfeld, auf dem sie mit dieser Waffe wüten können, sehr gut vorbereitet. Sie haben dem Volk eine pseudo-wissenschaftliche Ideologie eingehämmert. Diese besagt, dass es psychische Krankheiten gäbe und dass diese behandelbar seien, falls erforderlich, mit Gewalt. Damit ist die Psychodiagnose durch einen Psycho-Experten eine implizite, doppelte Zuständigkeitszuschreibung. Sie lautet: Du bist krank; ich bin für deine Behandlung und die Krankenkasse ist für die Bezahlung zuständig. So ist die Psychodiagnose also auch eine Waffe in einem Wirtschaftskrieg, der um das Geld der Versicherten und der Steuerzahler geführt wird.
Die habituelle Abweichung von gesellschaftlichen Normen oder den Erwartungen der Mitmenschen ist aber keine Krankheit, sondern ein u. U. riskanter Lebensstil. Es ist eine Schande, wenn in einer freien, demokratischen Gesellschaft Lebensstile pathologisiert werden und Menschen womöglich wegen ihres Lebensstils zwangsweise einer Behandlung unterworfen werden, die u. a. darin besteht, sie mit Ledergurten an Betten zu fesseln, sie mit Psychopharmaka vollzupumpen, sie gar mit Elektroschocks zu traktieren.
Natürlich sind die so genannten psychisch Kranken mitunter gefährlich für sich selbst und andere. Dadurch unterscheiden sie sich aber nicht von den so genannten Normalen. Wenn ein angeblich psychisch Kranker droht, seinen Nachbarn umzubringen, dann läuft er Gefahr, gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus gesperrt zu werden. Wenn aber beispielsweise ein so genannter Normaler besoffen Auto fährt und dadurch sich und andere erheblich gefährdet, dann verliert er allenfalls den Führerschein. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Wo die Logik?
Geschrieben in Sozialpsychologie, Psychodiagnostik, Psychiatrie | Drucken | 1 Kommentar »