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Logik und “psychische Krankheiten”

1.    Man kann den Begriff „Psychische Krankheit“ auf zwei grundsätzliche  Weisen auf ein Verhaltensmuster beziehen, und zwar so:

a) Ein Mensch ist „psychisch krank“, wenn er die Verhaltensweisen a, b,  c… zeigt.

b) Ein Mensch ist „psychisch krank“, weil er die Verhaltensweisen a, b,  c… zeigt.

Im Fall a) handelt es sich bei dem Begriff „psychisch krank“ um ein   Kürzel für die Verhaltensweisen a, b, c… In diesem Fall ist „psychisch krank“ eine beliebige, austauschbare Zeichenkette. Man könnte genauso gut   „marsmenschlich“ statt „psychisch krank“ schreiben, was auch immer.  Im Fall b) jedoch handelt es sich um ein Hypothese, um eine Tatsachenbehauptung, die natürlich bewiesen werden muss.

Ein Beweis setzt voraus, dass man einen von a, b, c… unabhängigen Faktor F findet und dass man zeigt, dass dieser unabhängige Faktor F diese Verhaltensweisen verursacht.

Folgendes Beispiel soll die Logik verdeutlichen:

Peter stürzt. Die Hypothese lautet: Peter stürzte, weil er von Paul   gestoßen wurde. Um diese Hypothese zu beweisen, müssen wir zunächst einen   Paul identifizieren. Dieser Paul kann nicht Peter selbst sein, sonst wäre   Peter ja nicht gestoßen worden, sondern aufgrund anderer Ursachen   gefallen. Wenn es uns nun gelingt, diesen Paul zu identifizieren, dann   können und müssen wir nachweisen, dass er der Stoßende war.

Genauso verhält es sich auch mit den psychischen Krankheiten: Wenn wir   nachweisen wollen, dass die Verhaltensweisen a, b, c… durch eine   psychische Krankheit verursacht wurden, dass sie „Symptome“ einer   psychischen Krankheit sind, dann müssen wir einen Faktor F finden, der   logisch unabhängig von diesen Verhaltensweisen ist.

Der Begriff „psychische Krankheit“ legt nun nahe, diesen Faktor F in der   „Psyche“ zu suchen. Doch was ist die Psyche. Wir haben hier   offensichtlich dasselbe Problem wie mit der „Psychischen Krankheit“.   Entweder Entweder wir verwenden den Begriff der Psyche als Kürzel oder   als Hypothese. Verwenden wir ihn als Kürzel, dann ist er nichts weiter   als eine beliebige Zeichenkette. Ansonsten brauchen wir wieder einen   unabhängigen Faktor F.

2.    Der Zeitgeist entsprechend wird heutzutage im Allgemeinen angenommen,   der Faktor F sei sowohl im Falle der Psyche, als auch im Falle der   „psychischen Krankheiten“ das Nervensystem.
Hinsichtlich der „psychischen Krankheiten“ sieht die Situation wie folgt aus:

a. Es wird versucht, die neuronalen Grundlagen der als „psychisch krank“   bezeichneten Verhaltensweisen durch Korrelationsstudien zu belegen. Korreliert werden psychiatrische Diagnosen mit neurologischen Parametern.

Es ist aber logisch unmöglich, aus Korrelationen Kausalität abzuleiten.   Eine Korrelation lässt immer drei Möglichkeiten offen: A verursachte B; B   verursachte A; ein dritter Faktor C verursachte A und B. Daher sind diese   Studien zum Beweis der Hypothese, dass die Verhaltensweisen a, b, c …   durch eine „psychische Krankheit“ verursacht seien, nicht geeignet.

b. Die Befunde der einschlägigen empirischen Studien sind ohnehin   uneinheitlich, widersprüchlich.

c. Im Jahr 2004 veröffentlichten elf führende Neuro-Wissenschaftler   (Monyer, Rösler, Roth, Scheich, Singer, Eiger, Friederici, Koch, Luhmann,  van der Malsberg, Menzel) ein Manifest in der Zeitschrift Gehirn & Geist   (Heft 6): „Nach welchen Regeln das Gehirn arbeitet; wie es die Welt so   abbildet, dass unmittelbare Wahrnehmung und frühere Erfahrung miteinander   verschmelzen; wie das innere Tun als „seine“ Tätigkeit erlebt wird und   wie es zukünftige Aktionen plant, all dies verstehen wir nach wie vor   nicht einmal in Ansätzen. Mehr noch: Es ist überhaupt nicht klar, wie man   dies mit den heutigen Mitteln erforschen könnte. In dieser Hinsicht   befinden wir uns gewissermaßen noch auf dem Stand von Jägern und   Sammlern.“

3.    Aus all dem folgt, dass die Psychiatrie den Beweis für die Behauptung,   es gäbe „psychische Krankheiten“ bisher noch nicht erbracht hat. Leider   geht unsere Gesetzgebung in den Gesetzen für „psychisch Kranke“ davon   aus, dass diese angeblichen Krankheiten erwiesenermaßen existierten. Hier   widerspricht die Gesetzgebung dem elementaren Rechtsprinzip, dass vom   Tatsächlichen auszugehen ist und nicht von bloßen Hypothesen.

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