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Archive für 15.1.2007

Bayerische Gleichberechtigung

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied heute gegen eine Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft (KdöR, Berlin): Das Kopftuch-Gesetz des Bayerischen Landtags sei rechtmäßig. Dieses Gesetz gestattet katholischen Nonnen im Gegensatz zu muslimischen Lehrerinnen, mit Kopftuch zu unterrichten.
Die bayerische Staatsregierung begründete das selektive Kopftuch-Verbot damit, dass eine muslimische Lehrerin mit verhülltem Haupthaar die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele, insbesondere die Gleichberechtigung von Mann und Frau, nicht glaubhaft vermitteln und verkörpern könne. Anders als das muslimische Kopftuch gehöre die Nonnentracht zur christlich-abendländischen Kultur und sei damit auch Bestandteil unseres Bildungssystems.

Diese Auffassung machten sich nunmehr auch die unabhängigen Richter des Verfassungsgerichtshofs zu eigen.
Wurzelt also das Christentum, im Gegensatz zum Islam, in einer Tradition der Gleichberechtigung von Mann und Frau?

aquin.jpgDer bedeutende Kirchenlehrer Thomas von Aquin forderte die Unterordnung der Frau unter den Ehemann, denn dies entspreche ihrer Natur. Der Mann sei bereits vor dem Sündenfall vollkommener als die Frau gewesen. Das Weib, schrieb er, verhalte sich zum Mann wie das Unvollkommene und Defekte zum Vollkommenen.

Diese Auffassung beruht auf der Bibel und ist somit nach wie vor, bis auf den heutigen Tag, Grundlage der christlichen Lehre.

Heißt es doch im Neuen Testament: “Ihr aber sollt wissen, dass Christus das Haupt des Mannes ist, der Mann das Haupt der Frau und Gott das Haupt Christi.”

Auch zur Kopftuch-Frage finden sich klare Worte in der Bibel: “Eine Frau aber entehrt ihr Haupt, wenn sie betet und prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt… Der Mann darf sein Haupt nicht verhüllen, weil er Abbild und Abglanz Gottes ist; die Frau aber ist nur Abglanz des Mannes. Denn der Mann stammt nicht von der Frau, sondern die Frau vom Mann. Der Mann wurde auch nicht für die Frau geschaffen, sondern die Frau für den Mann (1 Korr. 113,5,7-9).”

Es mag ja durchaus sein, dass eine Nonne die Gleichberechtigung von Mann und Frau verkörpern und glaubhaft vermitteln kann. Es mag ja durchaus sein, dass eine Nonne den christlichen Glauben glaubhaft vermitteln und verkörpern kann. Es ist aber nur schwer vorstellbar, dass eine Nonne, mit oder ohne Kopftuch, zugleich christlichen Glauben und Gleichberechtigung glaubhaft zu vermitteln und zu verkörpern vermag.
Wenn dies eine Nonne nicht kann, ist dann wenigstens die Bayerische Staatsregierung dazu in der Lage? Schenkt man der “schönen Landrätin” Gabriele Pauli Glauben, dann hat deren Oberhaupt, der Ministerpräsident Edmund Stoiber ein Problem mit Frauen.

“Männer, die noch ein klassisches Rollenbild haben, können oft nicht verstehen, dass Frauen auf gleicher Ebene mit gleicher Kompetenz mitreden”, sagte Gabriele Pauli.

Das klassische Rollenbild, dessen Existenz man wohl kaum ernsthaft bestreiten kann, beruht aber auf den Traditionen unserer christlich-abendländischen Kultur. Diese Kultur ist also keineswegs ein Gerant für die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen. Im Gegenteil.

Natürlich will ich nicht bestreiten, dass die modernen europäischen Gesellschaften dem Ideal der Gleichberechtigung von Mann und Frau näher gekommen sind als die meisten islamischen Staaten. Dies verdanken wir aber keineswegs unseren christlichen Wurzeln, sondern u. a. jenen Kräften, die für eine weltliche Gesellschaft und für eine Trennung von Kirche und Staat kämpften. Diese Kräfte schufen die Grundlagen der Emanzipation. Dort aber, wo es keine Trennung von Kirche und Staat gibt, dort, wo das Staatsoberhaupt zugleich absoluter Monarch und unfehlbarer Papst ist, dort, im Vatikan, gibt es keinerlei Gleichberechtigung von Mann und Frau.

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